Kreishandwerkerschaften
Den Kreishandwerkerschaften sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts folgende Aufgaben durch Gesetz und Satzung zugeordnet:
- die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahr zu nehmen
- die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
- Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen

- die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen
- die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen
Die 7 Kreishandwerkerschaften im Bezirk der Handwerkskammer Rhein-Main finden Sie in der Navigationsleiste.
Mitteilungen
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ZDH-Präsident Otto Kentzler sieht das Handwerk gut aufgestellt für 2012. Gegenüber der Nachrichte...